Kunstberatung

Für Jan Palaschinski stellt der Kunsthandel einen besonderen Schwerpunkt in den Beratungstätigkeiten dar.

So vielschichtig künstlerische Ausdrucksmöglichkeiten bestehen, so vielfältig sind die Regelungstatbestände. Ein Kunstrecht im eigentlichen Sinne existiert jedoch nicht, vielmehr greifen die unterschiedlichsten Rechtsgebiete ineinander, um Kunst und Künstler zu schützen, Kunsthandel, Galeristen und Auktionshäuser zu regulieren, Nutzungsansprüche zu beschränken oder Persönlichkeitsrechte zu wahren.

  • Kunsthandel: Die zivilrechtlichen Bereiche des Kauf- und Handelsrechts spielen auch im Kunstrecht eine wesentliche Rolle. Das gilt sogar über den Erstverkauf hinaus. So kann der Künstler an Wertsteigerungen i.S.d. § 26 UrhG partizipieren.
  • Restitution: Mehr als eine halbe Million Kunstwerke wurden während der Zeit des Nationalsozialismus gestohlen, beschlagnahmt oder zwangsversteigert. Wie der Fall Gurlitt gezeigt hat, birgt die Provenienzforschung nach wie vor erhebliche Probleme. Art Loss Register und Lost Art Internet Database sind Ausfluss aus der Haager Landkriegsordnung und der Washingtoner Prinzipen. Eigentumsrückübertragungsansprüche können aufgrund von Fakten gestellt werden, die ein Kunstwerk als „kriegsbedingt verbrachtes Kulturgut“ um „Beutekunst“ oder „NS-Raubkunst“ definieren. Mit einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen hat dies Einfluss auf den Handel, insbesondere für Auktionshäuser, genommen.
  • Auch die jüngsten Entwicklungen am Kunstmarkt, so zum Beispiel der Handel mit NFTs, stellen eine Vielzahl von Fallstricken auf.
  • Das Kunstleasing ist eine besondere Form des Mietrechts. Mögliche steuerliche Vorteile und die Option, am Ende der Laufzeit das Kunstwerk zu einem vorher festgesetzten Preis zu erwerben, stellen einen zusätzlichen Anreiz dar.
  • Unterstützung bei der Festlegung einer Handels- und Vertriebsstrategie in einem verbindlichen Risikohandbuch, um die notwendige Transparenz und Kontrolle auch durch die Aufsichtsgremien zu gewährleisten
  • Kunst am Bau und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten von Eigentümern, Künstlern und Architekten, insbesondere bei der Demontage, Verbergung oder sogar Vernichtung, sowie Urheber- und Zugangsrechte oder auch Instandhaltungsrechte bergen eine Vielzahl von Fallstricken.

„Stadtwerke müssen den Wettbewerb mit großen Konzernen nicht fürchten, wenn sie ihre Alleinstellungsmerkmale nutzen.“

Jan Palaschinski ist Experte für die Optimierung von Einkaufs- und Vertriebsportfolien für Stadtwerke nachdem er zuvor viele Jahre in leitenden Positionen bei den Top 10 der Energiewirtschaft in Europa gearbeitet hat. Ziel der Beratung ist es hierbei die Stärken der regionalen Marken und das Potential vor Ort auszuschöpfen. Durch enge Kooperation mit spezialisierten Partnern gewährleistet die Kanzlei eine optimale Beratung auch aus gesellschafts-, arbeitsrechtlicher und kaufmännischer Sicht.

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