Konzessions- und Vergaberecht, allgemeine Rechtsberatung
Stadtwerke leben von der engen Abstimmung mit den kommunalen Gesellschaftern und dem Fokus auf die kontinuierliche Weiterentwicklung der Infrastruktur.

Im Spannungsfeld von Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht aber auch Vergabe- und Konzessionsrecht sowie Baurecht und Energierecht berät die Kanzlei ihre Mandanten von der Idee bis zur Umsetzung. Wir finden nicht nur juristische Lösungen, sondern unterstützen Sie bei der Erstellung tragfähiger ökonomischer Konzepte, zugeschnitten auf die
Bedürfnisse vor Ort. So werden aus Stadtwerken Werke im Dienst der Stadt. Sollte ein Rechtsstreit einmal nicht vermeidbar sein, suchen wir mit Ihnen gemeinsam nach einer Lösung, möglichst durch Schlichtung. Aber auch wenn ein Schiedsverfahren unvermeidlich ist, beraten und vertreten wir Sie gern.

„Stadtwerke müssen den Wettbewerb mit großen Konzernen nicht fürchten, wenn sie ihre Alleinstellungsmerkmale nutzen.“
Jan Palaschinski ist Experte für die Optimierung von Einkaufs- und Vertriebsportfolien für Stadtwerke nachdem er zuvor viele Jahre in leitenden Positionen bei den Top 10 der Energiewirtschaft in Europa gearbeitet hat. Ziel der Beratung ist es hierbei die Stärken der regionalen Marken und das Potential vor Ort auszuschöpfen. Durch enge Kooperation mit spezialisierten Partnern gewährleistet die Kanzlei eine optimale Beratung auch aus gesellschafts-, arbeitsrechtlicher und kaufmännischer Sicht.
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